Unfallversicherung

Flavia Schiller

Flavia Schiller

Expertin für Existenzschutz

Eine Unfallversicherung schützt den Versicherungsnehmer, wenn er durch ein plötzlich von außen einwirkendes Ereignis dauerhafte Gesundheitsschäden erleidet. Ist eine Beeinträchtigung nur temporär, zum Beispiel im Falle eines Beinbruchs, leistet die gesetzliche oder private Krankenversicherung. Als dauerhaft hingegen gilt, wenn eine Behinderung länger als drei Jahre besteht und keine Besserung zu erwarten ist – etwa bei Verlust eines Körperteils. Die private Unfallversicherung stellt eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung dar, da der Versicherungsschutz letzterer lediglich bei Tätigkeiten am Arbeitsplatz sowie auf dem Arbeitsweg und bei Dienstreisen greift. Wer hingegen auch in seiner Freizeit geschützt sein möchte, etwa aufgrund eines risikoreichen Hobbys, sollte sich zusätzlich privat absichern. Dies kann weiterhin sinnvoll sein für diejenigen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen konnten. Die Versicherungssumme sollte großzügig gewählt werden, damit die Kapitalzahlung im Ernstfall ausreicht. Auch ist bei Vertragsschluss darauf zu achten ist, dass die Versicherung bereits ab 1 Prozent Invalidität in Leistung tritt, da je nach Schweregrad der Beeinträchtigung nur ein Teil der vereinbarten Summe ausgezahlt wird. Mit dem Geld können Rehabilitationsmaßnahmen oder auch notwendige Anschaffungen und Umbauten in der Wohnung finanziert werden.

Flavia Schiller

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